Er gründete seine Kanzlei im Jahre 1990 und steht Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung und ständiger Fort- und Weiterbildung in allen Fragen und Belangen kompetent zur Seite.
Wichtige Bereiche im Familienrecht sind:
- Ehescheidung und Folgesachen
- Vermögensauseinandersetzung
- Unterhaltsansprüche
- Sorgerecht
- Erbrecht
Weitere häufig beanspruchte Bereiche sind:
- Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, etc.)
- Strafrecht
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht
- Bußgeldangelegenheiten